„Alle guten Dingen sind drei“ – erfreuliche Nachrichten aus München für drei verklagte Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG. Am 04.12.2013 verhandelte Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann erfolgreich vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Kein Weiterzahlungsanspruch bei Sprintanlegern Hintergrund waren drei...
Landgericht Landshut lehnt Klage der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG ab – Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner erstreiten positives Urteil für geschädigte ALAG Anlegerin Eine geschädigte Anlegerin hatte sich als atypisch stille Gesellschafterin an der ALAG Auto Mobil GmbH...