Das BGH-Urteil Das IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied am 12. März 2014 (AZ IV ZR 295/13), dass die vereinbarte Unkündbarkeit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherer nicht zulässig ist.Dies sei eine unangemessene Benachteiligung des Versicherten, weil trotz Kündigung des Versicherungsvertrages die...