Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich bestätigt. Der BGH urteile dabei über KAV zu fondsgebundenen Renten- (FRV) und Lebensversicherungen (FLV). Risikotarife wie beispielsweise die selbstständige Kostenvereinbarung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind davon ohnehin nicht betroffen....
Kapitallebensversicherungen stehen aktuell in der öffentlichen Kritik. Finanzexperte Michael Turgut kennt die Nachteile und zeigt sinnvolle Alternativen auf....