Arbeitskreis Kreditgewährung: Ausstieg eines Geschäftspartners – Unternehmer gerät in wirtschaftliche Not
Rechtsanwälte des Arbeitskreises Kreditgewährung konnten einem Unternehmer bei Bereinigung seiner SCHUFA erfolgreich helfen
Der Ausstieg des Geschäftspartners hatte für den Unternehmer zur Folge, dass er mit seinen Verbindlichkeiten gegenüber einer Genossenschaftsbank in Verzug geriet.
Alexander Bellgardt, Bankkaufmann hierzu: „Aus der Praxis wissen wir, so etwas passiert und sollte eigentlich nicht sofort in einer Katastrophe enden, doch ganz schnell kann der Wind aus einer anderen Richtung wehen. Denn immer öfter, wie auch in diesem Fall, wurden daraufhin die Geschäftsbeziehungen gekündigt. Diese Kündigung wiederrum zog eine Meldung bei der SCHUFA Holding AG mit sich und es kam zur Eintragung eines negativen Merkmals zulasten der Privatperson.“
Eingeschränkte wirtschaftliche Handlungsfähigkeit
Damit waren dem Unternehmer die Hände gebunden und es drohte eine wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit, denn der Schufa – Eintrag zieht große negative Kreise und wirkt sich auch negativ auf weitere Teile der Geschäftsfähigkeit aus. Zum Glück hatte sich der Unternehmer bereits an die Bankfachleute des Arbeitskreises Kreditgewährung gewandt.
Alexander Bellgardt hierzu: „Der Grund für die Ausgangslage war, dass ein langjähriger Geschäftspartner des Unternehmers sich aus Deutschland zurückgezogen hatte und daraufhin das Unternehmen nicht mehr gemeinsam betrieben wurde. Nachdem wir die Problemstellung erfahren und ausgearbeitet haben, konnten wir zeitnah für den Unternehmer erfolgreich die Unterstützung in eine befristete Finanzierung sicherzustellen, so dass der Unternehmer ohne finanzielle Not allein seine Geschäfte fortführen konnte und seine wirtschaftliche Stabilität wieder hergestellt wurde. Die Fortführungsprognose entwickelt sich aus unserer Sicht sehr erfolgsversprechend.“
Weitere Vorgehensweise:
Rechtsanwältin Danuta Wiest hierzu: „Es galt nun auch den negativen SCHUFA – Eintrag zu beseitigen, um dem Unternehmer als Unternehmer und als Privatperson seine wirtschaftliche Handlungsfähigkeit wieder herzustellen. Durch die Änderungen im Bankenaufsichtsrecht ist es fast unmöglich mit einem negativen Schufa-Eintrag am Geschäftsleben teilzunehmen. Ein negativer Schufa – Eintrag betrifft auch die Bonität, denn aus den gemeldeten Daten errechnet die SCHUFA verschiedene Bonitätswerte, den sogenannten Score. Der Brachen Score soll dabei Auskunft über die Kreditwürdigkeit für ein Kreditinstitut geben. Hat wie in diesem Fall der Unternehmer oder sonst ein Verbraucher einen schlechten Score Wert, kann dies zu erheblichen Problemen bei der Kreditaufnahme oder bei der Fortführung von Verträgen führen somit darf dieser Score Wert nicht außer Acht gelassen werden.“
Wie es zur erfolgreichen Löschung kam:
Die Rechtsanwälte des Arbeitskreises Kreditgewährung verfassten ein umfangreiches Schreiben an die Genossenschaftsbank und legten dar, dass der Eintrag nach dem Bundesdatenschutzgesetz keine Rechtfertigung erfährt und somit zu löschen ist. Dabei verwiesen die Rechtsanwälte des Arbeitskreises im Einzelnen darauf, welche Voraussetzungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht erfüllt sind und der veranlasste Negativeintrag somit rechtswidrig sind.
Daraufhin ließ die Genossenschaftsbank die SCHUFA korrigieren und den negativen SCHUFA – Eintrag löschen.
Alexander Bellgardt hierzu: „Der Unternehmer hat nunmehr im wirtschaftlichen wie im privaten Bereich seine finanzielle Handlungsfähigkeit wieder gewonnen und kann den anstehenden Verhandlungen mit den Banken zur Fortführung der Finanzierung beruhigt entgegen sehen. Für diesen Unternehmer hat sich die geschäftliche Veränderung nun zum Guten gewandt.“
Die Erfahrung der Rechtsanwälte und Bankkaufleute des Arbeitskreises Kreditgewährung hat gezeigt, dass eine gute Argumentation und gemeinsame offene Zusammenarbeit wichtig ist, um eine wirtschaftliche Stabilität ohne negativen Schufa-Eintrag wieder herzustellen.
V.i.S.d.P.:
Danuta Wiest
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